Leistungen

Überprüfung Bescheide

Eine Vielzahl aller Rentenbescheide sind falsch. Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist überprüfen wir Ihre Bescheide auf Richtigkeit und stellen bei Bedarf entsprechende Überprüfungsanträge.

Rentenleistungen

Gerne beraten wir Sie, wann für Sie das beste Renteneintrittsalter ist. Hierbei führen wir für Sie verschiedene Berechnungen durch und ermitteln für Sie den günstigsten Zeitpunkt für den Übergang in den Ruhestand. Die Durchführung der entsprechenden Antragsverfahren sind in unseren Leistungen ebenfalls mit inbegriffen.

Kontenklärung

Damit Sie später sicher gehen können, dass Ihre gesetzliche Rente richtig berechnet wird, ist es äußerst wichtig, alle rentenrechtlichen Zeiten der Deutschen Rentenversicherung frühzeitig bekannt zu geben. Dazu gehören auch Zeiten, in denen Sie im Ausland gearbeitet haben. Bei entsprechender Mandatserteilung führen wir für Sie alle notwendigen Kontenklärungs- und zwischenstaatliche Kontenklärungsverfahren durch.

Unternehmen, Konzerne und Vereine

Ob ein Arbeitnehmer ein etwaiges Abfindungsangebot oder andere Vorruhestandsregelungen (wie z.B. Altersteilzeit) annimmt, hängt maßgeblich von dessen persönlicher späteren finanziellen Situation im Ruhestand ab. Wir bieten für Unternehmen und Konzerne sowohl Vortragsreihen als auch persönliche Beratungen Ihrer Mitarbeiter an, um in enger Zusammenarbeit zwischen Beschäftigten und Unternehmen für beide Seiten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Selbstverständlich bieten wir die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter direkt in Ihrem Betrieb vor Ort zu beraten, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer betrieblichen Ziele zu realisieren.

Selbstständige, Freiberufler und Künstler

Wenn Sie planen, künftig einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen, ist es wichtig im Voraus Ihren Status zu klären. Wir führen für Sie die entsprechenden Statusfeststellungsverfahren durch und klären Sie über Vor- und Nachteile einer eventuellen Rentenversicherungspflicht als Selbstständiger auf. Ebenfalls weisen wir Sie auf eventuelle Befreiungsmöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile hin.

Abänderung Versorgungsausgleich

Sie wurden geschieden und mussten an Ihren Ex-Partner Rentenanwartschaften abgeben?
Viele dieser Urteile wurden aufgrund falscher Berechnungsfaktoren und veralteten Rechtslagen zu Ihren Ungunsten gefällt. Unsere Kanzlei hat sich darauf spezialisiert, diese Urteile zu überprüfen und wenn notwendig entsprechende Abänderungsanträge bei Gericht zu stellen.

DSCF0570

Über die Kanzlei

Unabhängige Rentenberatung

Sie suchen unabhängige Rentenberater und Experten, die Sie kompetent und verständlich in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung beraten?

Sie möchten von unabhängigen Rentenberatern prüfen lassen, ob es sinnvoll ist, gegen eine ablehnende Behördenentscheidung vorzugehen?

Sie brauchen rechtlichen Beistand für Antrags-, Widerspruchs- oder Klageverfahren?

Partner

Daniel Schlindwein

Nach dem Abschluss meines Studiums an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz arbeitete ich zunächst für vier Jahre in der Auskunfts- und Beratungsstelle Trier (Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz). Aufgrund der Grenznähe zum Herzogtum Luxemburg sammelte ich hier große Erfahrungen im Bereich zwischenstaatlicher Rentenberatung. Diese fachlichen Kompetenzen vertiefte ich in einer Vielzahl von Weiterbildungen am Bildungszentrum der Deutschen Rentenversicherung Bund in Erkner.

Anschließend arbeitete ich zwischen den Jahren 2018 und 2020 in der Auskunfts- und Beratungsstelle Speyer. In diesen Jahren spezialisierte ich mich im Rahmen meiner berufspraktischen Erfahrungen auf die Hinzuverdienstregelungen des § 34 SGB VI – bekannt als „Flexi-Rente“.

Kontakt:
schlindwein@rentenkanzlei-sk.de
Tel.: 06232 100 82 74

Mario Kercher

Nach meinem Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz arbeitete ich für ein Jahr als Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz. Hier sammelte ich Erfahrungen in den Bereichen Rentengewährung und Versorgungsausgleichsrecht. 2016 erfolgte der Wechsel in die Auskunts- und Beratungsstelle Speyer. Hier bildete ich mich in den Bereichen der privaten Altersvorsorge fort, so dass ich hier unabhängig über die Sinnhaftigkeit von zusätzlichen Altersvorsorgeprodukten aufklären kann. Zudem spezialisierte ich mich auf die Möglichkeiten einer Abänderung von Versorgungsausgleichsentscheidungen. 

Kontakt:
kercher@rentenkanzlei-sk.de
Tel.: 06232 687 72 86

Der Kunde steht im Vordergrund

Als unabhängige Rentenberater sind wir im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Die Zulassung zum Rentenberater erfolgte im Jahr 2020 durch das Landgericht Mainz. 

Aufgrund der Schnelllebigkeit unserer heutigen Arbeitswelt können sich für viele Arbeitnehmer kurzfristig Änderungen auch in Hinsicht auf ihre Ruhestandsplanungen ergeben. Daher ist es uns als freie Rentenberater wichtig, unseren Kunden flexible Sprechzeiten anbieten zu können. Eine kurzfristige Terminvereinbarung ist immer möglich. 

Gebühren/Honorar

Für den Ratsuchenden stellt sich zunächst die Frage, welche Kosten ihm für eine unabhängige rechtliche Beratung entstehen

Gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz darf die Gebühr für eine „pauschale, überschlägige Erstberatung“ 190 EUR zuzüglich Auslagen und MwSt betragen. Unsere Kanzlei berechnet für eine sozialrechtliche, auf Ihren Einzelfall bezogene Erstberatung regulär:

Bis ca. 30 Minuten

fällt eine Gebühr in Höhe von 92,44 EUR (zzgl. 19 % MwSt) = 110,00 EUR an 

Bis ca. 60 Minuten

fällt eine Gebühr in Höhe von 159,66 EUR (zzgl. 19 % MwSt) = 190,00 EUR an

Bei Erstberatungen über einer Stunde fällt die volle Gebühr in Höhe von 190,00 EUR (zzgl.               1 9 % MwSt) = 226,10 EUR an

Während

des Erstberatungsgesprächs wird eine Bewertung der Rechtslage vorgenommen.

Vorab

können Sie bereits im ersten Telefonat alle relevanten Fragen besprechen und ggf. einen persönlichen Termin vereinbaren. 

Auch Online-Beratung

Rechtsberatungen sind auch per Telefon, Mail oder online via Video-Call möglich. 

Übrigens

Rentenberatungskosten und Honorare sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. 

Kontaktieren Sie uns

06232 100 82 74

06232 687 72 86