Als Freiberufler richtig auf die Rente vorbereiten
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Eine Vielzahl aller Rentenbescheide sind falsch. Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist überprüfen wir Ihre Bescheide auf Richtigkeit und stellen bei Bedarf entsprechende Überprüfungsanträge.
Gerne beraten wir Sie, wann für Sie das beste Renteneintrittsalter ist. Hierbei führen wir für Sie verschiedene Berechnungen durch und ermitteln für Sie den günstigsten Zeitpunkt für den Übergang in den Ruhestand. Die Durchführung der entsprechenden Antragsverfahren sind in unseren Leistungen ebenfalls mit inbegriffen.
Damit Sie später sicher gehen können, dass Ihre gesetzliche Rente richtig berechnet wird, ist es äußerst wichtig, alle rentenrechtlichen Zeiten der Deutschen Rentenversicherung frühzeitig bekannt zu geben. Dazu gehören auch Zeiten, in denen Sie im Ausland gearbeitet haben. Bei entsprechender Mandatserteilung führen wir für Sie alle notwendigen Kontenklärungs- und zwischenstaatliche Kontenklärungsverfahren durch.
Sie wurden geschieden und mussten an Ihren Ex-Partner Rentenanwartschaften abgeben? Viele dieser Urteile wurden aufgrund falscher Berechnungsfaktoren und veralteten Rechtslagen zu Ihren Ungunsten gefällt. Unsere Kanzlei hat sich darauf spezialisiert, diese Urteile zu überprüfen und wenn notwendig entsprechende Abänderungsanträge bei Gericht zu stellen.
Wenn Sie planen, künftig einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen, ist es wichtig im Voraus Ihren Status zu klären. Wir führen für Sie die entsprechenden Statusfeststellungsverfahren durch und klären Sie über Vor- und Nachteile einer eventuellen Rentenversicherungspflicht als Selbstständiger auf. Ebenfalls weisen wir Sie auf eventuelle Befreiungsmöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile hin.
Ob ein Arbeitnehmer ein etwaiges Abfindungsangebot oder andere Vorruhestandsregelungen (wie z.B. Altersteilzeit) annimmt, hängt maßgeblich von dessen persönlicher späteren finanziellen Situation im Ruhestand ab. Wir bieten für Unternehmen und Konzerne sowohl Vortragsreihen als auch persönliche Beratungen Ihrer Mitarbeiter an, um in enger Zusammenarbeit zwischen Beschäftigten und Unternehmen für beide Seiten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Selbstverständlich bieten wir die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter direkt in Ihrem Betrieb vor Ort zu beraten, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer betrieblichen Ziele zu realisieren.
Als unabhängige Rentenberater sind wir im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Die Zulassung zum Rentenberater erfolgte im Jahr 2020 durch das Landgericht Mainz.
Aufgrund der Schnelllebigkeit unserer heutigen Arbeitswelt können sich für viele Arbeitnehmer kurzfristig Änderungen auch in Hinsicht auf ihre Ruhestandsplanungen ergeben. Daher ist es uns als freie Rentenberater wichtig, unseren Kunden flexible Sprechzeiten anbieten zu können. Eine kurzfristige Terminvereinbarung ist immer möglich.
können Sie bereits im ersten Telefonat alle relevanten Fragen besprechen und ggf. einen persönlichen Termin vereinbaren.
des Erstberatungsgesprächs wird eine Bewertung der Rechtslage vorgenommen.
Rechtsberatungen sind auch per Telefon, Mail oder online via Video-Call möglich.
Unser Service geht weit über den der kostenfreien Beratungsstellen hinaus.
Unsere Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hierbei sind unsere Beratungskosten und Honorare als Werbungskosten steuerlich voll absetzbar.
Bis ca. 30 Minuten
fällt eine Gebühr in Höhe von 109,24 EUR (zzgl. 19 % MwSt) = 130,00 EUR an.
Bis ca. 60 Minuten
fällt die volle Gebühr in Höhe von 190,00 EUR (zzgl. 1 9 % MwSt) = 226,10 EUR an
Daniel Schlindwein und Mario Kercher. Wir bringen langjährige Erfahrung mit und können das beste Ergebnis für Sie ausarbeiten.
Manchen Themen widmen wir einen extra Beitrag, sodass sich unsere Gäste dazu einlesen können.
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