Für Unternehmen

VORZEITIGER RUHESTAND

Immer wieder müssen Unternehmen umplanen und ihre personelle Situation neu überdenken. Gerade in der Zeit, in der die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand eintreten, muss hier Planungssicherheit geschaffen werden. Mit Regelungen wie Altersteilzeit oder Abfindungsprogrammen können Unternehmen ihre personelle Situation bewerten und neu aufstellen.

Allerdings ist es dabei notwendig, dass sich die betroffenen Personen schnell entscheiden können. Da Termine bei den zuständigen Behörden immer recht rar sind und ein Termin vor Ort oft nicht das gewünschte Ergebnis bringt, können wir hier Abhilfe schaffen.

Wir helfen Ihrem Unternehmen und Ihren Mitarbeitern dabei, sich zügig für eine Vorruhestandsregelung zu entscheiden, geben Ihren
Mitarbeitern bis zu deren gesetzlichen Rente wertvolle Hinweise und stehen rechtsberatend zur Seite.

UNSERE LEISTUNGEN

Die Leistungen unserer Kanzlei umfassen hier insbesondere die ausführliche Beratung zu den etwaigen Möglichkeiten für Vorruhe-standsregelungen und deren Auswirkungen auf die gesetzliche Rente.
Darüber hinaus geben wir Hinweise, welche Ämter noch konsultiert werden sollten. Wir schaffen eine wichtige Grundlage, um eine Entscheidung treffen zu können, ob ein Vorruhestandsangebot angenommen werden sollte. Hierbei ist es hilfreich, dass wir eng mit Steuerberatern zusammen arbeiten, die auf unsere Kunden bereits eingestellt sind. Ebenfalls gehört das Halten von Vorträgen zu unserem Leistungsportfolio, um Ihre Arbeitnehmer vorab zu informieren, welche Auswirkungen eine Vorruhestandsregelung haben könnte.
Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie uns Ihren Mitarbeitern weiterempfehlen und wir diese bei deren Entscheidungsfindung unterstützen können.